KOMPETENZ-MODELL
Das Heilmittelwerbegesetz 2012 (HWG) hat Änderungen für das Praxismarketing festgesetzt.
• Das Kittelverbot, das es Ärzten untersagte, sich im Kittel oder bei der Ausübung ihres Berufs zu zeigen, wurde aufgehoben.
• Das Verbot der Werbung mit Heilversprechen, das es Ärzten untersagte, bestimmte Erfolge oder Wirkungen ihrer Behandlungen zu versprechen, wurde gelockert. Es ist nun erlaubt, solche Aussagen zu machen, wenn sie wissenschaftlich belegt sind und nicht irreführend sind.
• Das Verbot der Werbung mit Krankheiten, das es Ärzten untersagte, mit bestimmten Krankheiten oder Leiden zu werben, wurde teilweise aufgehoben. Es ist nun erlaubt, solche Aussagen zu machen, wenn sie der Aufklärung oder Information dienen und nicht anpreisend oder reißerisch sind.
• Das Verbot der vergleichenden Werbung, das es Ärzten untersagte, sich mit anderen Ärzten oder Behandlungsmethoden zu vergleichen, wurde beibehalten. Es ist weiterhin verboten, sich selbst oder seine Leistungen als besser, billiger oder wirksamer als die anderer darzustellen.
• Inzwischen werben fast alle Praxen mit dem Kompetenz Modell. Daher haben In den letzten Jahren Praxisinhaber*innen und Agenturen das Kompetenz-Modell um die Werte
Praxisservice und
Freundlichkeit ("Unser nettes Praxisteam sorgt für ...") ergänzt, ohne im Wettbewerb auffällige Alleinstellungen zu erreichen.
